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Angela Kaiser-Kunitz: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Vita:

  • Jahrgang 1957, aufgewachsen im Landkreis Bamberg 

  • Abitur am Eichendorff-Gymnasium Bamberg 

  • Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und München 

  • Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München 

  • 1987-1991: Justitiarin Stadtwerke München 

  • 1991: Gründung der Kanzlei Kaiser-Kunitz in Bamberg

  • 1998: Fachanwältin für Familienrecht  

  • verheiratet, ein Kind

Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht:

Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen 

Trennungs- und Scheidungssituationen. Zu meinen Schwerpunkten gehören dabei insbesondere:

  • Kinder- und Ehegattenunterhalt

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Zugewinnausgleich 

  • Regelungen bezüglich Wohnung und Hausrat

  • Versorgungsausgleich

Dank meiner langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwältin kann ich Sie während der gesamten Trennungs- und Scheidungsphase bei allen aufkommenden Fragen und rechtlichen Problemen tatkräfig unterstützen. Unsere Kanzlei begleitet Sie ab der Trennung bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens. 

Gerne übernehme ich auch die gesamten Verhandlungen, die im Rahmen einer Scheidung zu führen sind.  

Zusätzlich unterstütze ich Sie in allen Kindschaftsverfahren. Hierzu gehören insbesondere:

  • Sorgerecht 

  • Umgangsrecht 

  • Kindergeld und Betreuungskosten

Weiterhin habe ich mich auf die familienrechtliche Vertragsgestaltung spezialisiert:

Oftmals passen gesetzliche Regelungen nicht zu Ihren wahren Bedürfnissen. Gerade bei Ehe, Partnerschaft und Familie gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Hierzu entwerfe und prüfe ich für Sie Eheverträge bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen. Im Vorfeld klären wir gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten ab, die im Hinblick auf Ihre aktuelle Situation und Ihre Zukunft sinnvoll sind. 

Auf diese Weise kann für alle Beteiligte eine faire, ausgewogene und vor allem konfliktfreie Gesamtregelung getroffen werden. 

Sollten Sie Fragen bezüglich einer Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben, helfe ich Ihnen auch hier gerne weiter. Ähnlich wie bei der Beendigung einer Ehe berate ich Sie hier in Bezug auf alle aufkeimenden Konflikte, wie z.B. Eigentumsverhältnisse, Sorgerecht, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, usw. 

Mitgliedschaften und Kooperation:

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