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Aktuelles zum Familienrecht

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vaterschaftsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Regelungen in § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie das Recht des leiblichen Vaters, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, nicht ausreichend berücksichtigen.

Dies führt zu einer Ungleichbehandlung und verstößt gegen das Grundrecht auf Familie (Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Bis zum 30. Juni 2025 bleibt die aktuelle Regelung in Kraft. Eine Neuregelung durch den Gesetzgeber ist erforderlich, die den Betroffenen gerecht wird. An dieser wird bereits im Bundesministerium der Justiz gearbeitet.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2024 haben sich die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle geändert.

Die Beträge und Erläuterungen finden Sie hier.

 

Aktuelles zum Familienrecht

Wechselmodell: Erste Ergebnisse der Studie "Familienmodelle in Deutschland" (FAMOD):

Zur Bedeutung des Wechselmodells für das kindliche Wohlbefinden nach elterlicher Trennung oder Scheidung wurden erste Ergebnisse einer Studie veröffentlicht. Eine Zusammenfassung dieser ersten Ergebnisse finden Sie auf den Seiten der Universität Duisburg.

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