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Neue Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2023 haben sich die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle geändert.

So beträgt nunmehr der Mindestunterhalt

für ein Kind bis zum 06. Geburtstag: 312,00 €

für ein Kind bis zum 12. Geburtstag: 377,00 €

für ein Kind bis zum 18. Geburtstag: 463,00 €

Weitere Beträge und Erläuterungen finden Sie hier.

 

Bedarf des minderjährigen oder volljährigen Kindes, das außer Haus eine Wohnung (auch nur Zimmer) unterhält:   930,00 € zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung, falls nicht mitversichert.

Selbstbehalte der/s Unterhaltspflichtigen:

gegenüber minderjährigen Kindern:  wenn erwerbstätig:             1.370,00 €
                                                                  wenn nicht erwerbstätig:   1.120,00 €

gegenüber volljährigen, nicht privilegierten Kindern:                    1.650,00 €

gegenüber Ehegatten:                           wenn erwerbstätig:            1.510,00 € 
                                                                  wenn nicht erwerbstätig:   1.385,00 € 

Aktuelles zum Familienrecht

Wechselmodell: Erste Ergebnisse der Studie "Familienmodelle in Deutschland" (FAMOD):

Zur Bedeutung des Wechselmodells für das kindliche Wohlbefinden nach elterlicher Trennung oder Scheidung wurden erste Ergebnisse einer Studie veröffentlicht. Eine Zusammenfassung dieser ersten Ergebnisse finden Sie auf den Seiten der Universität Duisburg.

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