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Gut vorbereitet ins Anwaltsgespräch

Eine gute Vorbereitung für das erste Anwaltsgespräch ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Beratungsgspräche bzw. Tätigwerden des Anwaltes.

  • Gesprächstermin vereinbaren

  • Nicht zu lange zögern, da gegebenenfalls wichtige Fristen einzuhalten sind

  • Fakten sammeln: notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht, damit Sie nichts im Gespräch vergessen

  • Seien Sie ehrlich zu Ihrem Anwalt

  • Listen Sie Zeugen auf, soweit nötig

  • Dokumente zusammenstellen, die wichtig sein könnten; Achten Sie darauf, dass Sie gegebenenfalls nachweisen müssen, wann Sie Post o.ä. erhalten haben. Heben Sie deshalb Kuverts auf.

  • Ziel festlegen: überlegen Sie sich genau, was Sie erreichen wollen

  • Geben Sie die Adresse des Gegners bekannt

  • Bei Rechtsschutzversicherung: bitte Daten hierzu bereithalten, am besten den Versicherungsvertrag mitnehmen

Die Kosten im Überblick

Anwaltsgebühren und Auslagen sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dort ist festgelegt, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen. Alle Rechtsanwälte sind verpflichtet nach dem RVG abzurechnen.

Es kann aber auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

 

Die Höhe der Gebühren hängt vom Gegenstandswert und von der Tätigkeit des Anwalts ab.

Für eine Erstberatung kann vom Anwalt nach dem RVG bis zu 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Auslagen abgerechnet werden.

Für den Fall, dass Sie rechtschutzversichert sind, klären Sie bitte vor der Terminsvereinbarung ab, ob die Versicherung die Erstberatung zahlt, eventuell sogar für die außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverfolgung Deckungsschutz gewährt.

Ist jemand nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten für die außergerichtliche Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt zu tragen, besteht die Option an der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts des Wohnsitzes einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.

Mit diesem fallen lediglich noch  15,00 € Eigenanteil für ein Erstberatung an.

Für die gerichtliche Auseinandersetzung kann das zuständige Gericht bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe bewilligen.

Einen entsprechenden Antrag nebst Ausfüllungshinweisen finden Sie hier.

Wird Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so müssen Sie damit rechnen, dass innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens vom Gericht die Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachgeprüft wird. Gegenebenfalls müssen die übernommenen Verfahrenskosten dem Staat dann erstattet werden.

Anlaufstellen

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